Sicherheitshinweise und Haftung des Veranstalters
Besucherhinweise
Das Hayner Burgfest ist ein Mittelaltermarkt mit Gauklern, Handwerkern und spektakulären Vorführungen. Wir bitten unsere Besucher angemessenen Abstand bei Vorführungen von und mit Künstlern, Akteuren und Tieren zu halten, insbesondere bei:
Eltern müssen ihre Kinder beaufsichtigen.
Nach der Hausordnung für die Burg Hayn ist das Besteigen der Burgmauern nicht gestattet!
Sicherheitsabstände, Zeltabspannungen, Absperrungen und besondere Anweisungen des Veranstalters und der Aktiven sind zu beachten. Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – z. B. Herzschrittmacher oder Hörschädigung – besonders gefährdet ist, sollte bei lauter Musik den Aufenthalt vor den Boxen unbedingt vermeiden. Es könnten Hörschäden entstehen. Wir wollen, dass Sie mit Freude unterhalten werden und wünschen Ihnen bei Beachtung der genannten Regeln zu Ihrer eigenen Sicherheit viel Spaß.
Hinweise für Gewandete mit mittelalterlichen Hieb- und Stichwaffen
Der Veranstalter setzt voraus, dass jeder gewandete Waffenträger eigenverantwortlich und verantwortungsvoll mit seiner mittelalterlichen Waffe umgeht, insbesondere im Besucherbereich. Hier dürfen Hieb- und Stichwaffen sicher verwahrt nur in der Scheide getragen werden. Bedrohungen oder bedrohliche Situationen, mögen Sie auch im Auge des Betrachters (z. B. einem Kind) nur als solche erscheinen, sind unbedingt zu unterlassen! Schaukämpfe und Spiele mit Waffen sind nur in den dafür vorgesehenen, für die Besucher abgesperrten Bereichen zulässig! Das Tragen von Schaukampfwaffen ist ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände bzw. auf dem Weg zum/vom An-/Abreiseverkehrsmittel erlaubt. Zuwiderhandlungen werden im Extremfall mit Platzverweis geahndet.
Haftungsausschluß
Der Veranstalter haftet während der Veranstaltung nur für sein eigenes bzw. von beauftragten Mitarbeitern nachweislich grob fahrlässiges Verhalten. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für durch persönliches Verhalten verursachte eventuelle Schäden an Gesundheit und Eigentum der eigenen oder fremden Person während der Veranstaltungszeiten. Bei Ausfällen durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Stromausfall etc.) oder Leistungen Dritter, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht keine Haftung des Veranstalters und damit auch kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
Das Hayner Burgfest ist ein Mittelaltermarkt mit Gauklern, Handwerkern und spektakulären Vorführungen. Wir bitten unsere Besucher angemessenen Abstand bei Vorführungen von und mit Künstlern, Akteuren und Tieren zu halten, insbesondere bei:
- Feuer-,
- Reit- und Schwert-Vorführungen,
- Kampfspielen
- Bogenschießen
Eltern müssen ihre Kinder beaufsichtigen.
Nach der Hausordnung für die Burg Hayn ist das Besteigen der Burgmauern nicht gestattet!
Sicherheitsabstände, Zeltabspannungen, Absperrungen und besondere Anweisungen des Veranstalters und der Aktiven sind zu beachten. Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – z. B. Herzschrittmacher oder Hörschädigung – besonders gefährdet ist, sollte bei lauter Musik den Aufenthalt vor den Boxen unbedingt vermeiden. Es könnten Hörschäden entstehen. Wir wollen, dass Sie mit Freude unterhalten werden und wünschen Ihnen bei Beachtung der genannten Regeln zu Ihrer eigenen Sicherheit viel Spaß.
Hinweise für Gewandete mit mittelalterlichen Hieb- und Stichwaffen
Der Veranstalter setzt voraus, dass jeder gewandete Waffenträger eigenverantwortlich und verantwortungsvoll mit seiner mittelalterlichen Waffe umgeht, insbesondere im Besucherbereich. Hier dürfen Hieb- und Stichwaffen sicher verwahrt nur in der Scheide getragen werden. Bedrohungen oder bedrohliche Situationen, mögen Sie auch im Auge des Betrachters (z. B. einem Kind) nur als solche erscheinen, sind unbedingt zu unterlassen! Schaukämpfe und Spiele mit Waffen sind nur in den dafür vorgesehenen, für die Besucher abgesperrten Bereichen zulässig! Das Tragen von Schaukampfwaffen ist ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände bzw. auf dem Weg zum/vom An-/Abreiseverkehrsmittel erlaubt. Zuwiderhandlungen werden im Extremfall mit Platzverweis geahndet.
Haftungsausschluß
Der Veranstalter haftet während der Veranstaltung nur für sein eigenes bzw. von beauftragten Mitarbeitern nachweislich grob fahrlässiges Verhalten. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für durch persönliches Verhalten verursachte eventuelle Schäden an Gesundheit und Eigentum der eigenen oder fremden Person während der Veranstaltungszeiten. Bei Ausfällen durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Stromausfall etc.) oder Leistungen Dritter, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht keine Haftung des Veranstalters und damit auch kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.